In der Praxis stellt sich für viele Unternehmen früher oder später die Frage, ob nicht ein abweichendes Geschäftsjahr vorteilhafter wäre - sei es aufgrund von Inventurüberlegungen, einem abweichenden Saisonbeginn/-ende oder Konzernzugehörigkeit, sofern der Abschlussstichtag innerhalb des Konzerns auf unterschiedliche Zeitpunkte fällt.