In der Praxis erwerben unternehmerische Auftraggeber häufig Formen, Modelle und Werkzeuge, die beim Lieferanten für die Produktion von Gütern verbleiben. Werden die Güter vom Lieferanten grenzüberschreitend ins Ausland geliefert, so werden diese Lieferungen idR als Ausfuhrlieferungen in das Drittland oder innergemeinschaftliche Lieferungen in das übrige EU-Gemeinschaftsgebiet steuerfrei erfolgen können.