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Bilanzierung der Körperschaftsteuer bei abweichendem Bilanzstichtag

Fälle aus der PraxisWP/StB Mag. Bernhard Winter/StB Mag. (FH) Michael Kern, LL.M./WP/StB Mag. (FH) Thomas Hlawenka/StB Mag. (FH) Peter DietlRWP 2018/17RWP 2018, 92 Heft 4 v. 13.7.2018

Entspricht das steuerliche Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr, ergibt sich bei der Bilanzierung der Körperschaftsteuer oftmals keine Schwierigkeit, da sich Veranlagungsjahr und Vorauszahlungen zeitlich decken. Problematisch ist in der Praxis hingegen die richtige Bilanzierung, wenn bspw der Bilanzstichtag auf den 31. 8. fällt und somit die quartalsweisen Vorauszahlungen nicht mehr eindeutig zugeordnet werden können.

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