Die vorgeschlagenen Maßnahmen der BEPS Action 7 zur Baubetriebsstätte führen im internationalen Kontext zur Herabsetzung der Betriebsstättenschwelle. Die künstliche Vermeidung von Baubetriebsstätten va durch Vertragssplitting zwischen verbundenen Unternehmen soll durch die Umsetzung der BEPS Action 7 weiter eingeschränkt werden. Die nationalen Bestimmungen dürfen in diesem Zusammenhang jedoch nicht außer Acht gelassen werden. Auch wenn die Schwelle für die Begründung von Baubetriebsstätten im internationalen Kontext gesenkt wird, kann Österreich ein DBA-rechtlich zugeteiltes Besteuerungsrecht nur dann in Anspruch nehmen, wenn iZm Bauausführungen inländische beschränkte Steuerpflicht besteht. Für die Bestimmung des österreichischen Besteuerungsrechts genügt es demnach nicht, dass nur die Ausführungen des OECD-Kommentars und die entsprechenden BEPS Actions berücksichtigt werden. Aus diesem Grund werden im folgenden Artikel zuerst die nationalen Grundlagen, die iZm Bauausführungen einen österreichischen Besteuerungsanspruch begründen, analysiert. In einem zweiten Schritt wird auf die geplanten Änderungen der BEPS Action 7 eingegangen.