Der Ansatz eines Aktivpostens in der Steuerbilanz soll sicherstellen, dass der Aufwand des Leasingnehmers für Anschaffungs- und Herstellungskosten in Form von Leasingraten mit jenem Betrag begrenzt wird, der einer Absetzung für Abnutzung auf Grundlage der Mindestnutzungsdauer von acht Jahren entspricht, um eine Umgehung durch Leasingverträge zu verhindern.