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Die Rechnungslegung von gemeinnützigen Vereinen - Änderungsbedarf im Rechnungswesen durch die Anpassung der Unmittelbarkeit mit dem Gemeinnützigkeitsgesetz 2015?

Rechnungswesen & SteuernGastbeitrag Mag. Kurt OberhuberRWP 2016/21RWP 2016, 102 Heft 4 v. 27.7.2016

Mit Veröffentlichung des Gemeinnützigkeitsgesetzes 2015 am 28. 12. 2015 im BGBl wurden die Anforderungen an die Unmittelbarkeit (ein wenig) gelockert. Im vorliegenden Artikel möchten wir die wesentlichen Anforderungen an die Rechnungslegung von (gemeinnützigen) Vereinen darlegen und untersuchen, ob sich durch die neuen §§ 40a und 40b BAO zur Unmittelbarkeit Änderungsbedarf hinsichtlich der Rechnungslegung ergibt.

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