Mit Veröffentlichung des Gemeinnützigkeitsgesetzes 2015 am 28. 12. 2015 im BGBl wurden die Anforderungen an die Unmittelbarkeit (ein wenig) gelockert. Im vorliegenden Artikel möchten wir die wesentlichen Anforderungen an die Rechnungslegung von (gemeinnützigen) Vereinen darlegen und untersuchen, ob sich durch die neuen §§ 40a und 40b BAO zur Unmittelbarkeit Änderungsbedarf hinsichtlich der Rechnungslegung ergibt.