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Umsatzsteuerliche Wirkungen iZm der Berichtigung einer fehlerhaften Rechnung

Fälle aus der PraxisWP StB Mag. Bernhard Winter/StB Mag. (FH) Michael Kern, LL.M./StB Mag. (FH) Thomas Hlawenka/StB MMag. (FH) Karin Türk-WalterRWP 2016/20RWP 2016, 99 Heft 4 v. 27.7.2016

1. Sachverhalt

Ein Unternehmer stellt am 31. 3. 2016 eine Rechnung iHv € 400.000 plus Umsatzsteuer iHv € 80.000 aus. Am darauffolgenden Tag erkennt der Unternehmer, dass ihm ein Dezimalfehler unterlaufen ist, und dass für die erbrachte Leistung nur ein Entgelt von € 40.000 vereinbart war. Der Unternehmer storniert in der Folge die inkorrekte Rechnung und stellt am 1. 4. 2016 eine Rechnung über die vereinbarte Leistung (dh iHv € 40.000) aus. Die berichtigte Rechnung weist eine Umsatzsteuer iHv € 8.000 aus. Der Leistungsempfänger überweist dem leistenden Unternehmer einen Betrag von € 48.000 basierend auf der berichtigten Rechnung.

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