Mit Veröffentlichung des Abgabenänderungsgesetzes 2015 am 28. 12. 2015 im BGBl gab es eine erneute Änderung des Einlagenrückzahlungskonzepts gem § 4 Abs 12 EStG. Die Unterschiede der neuen Regelung im Vergleich zu StRefG 2015/2016 sollen anhand des Sachverhalts aus Heft 5/2015, Art-Nr 29, verdeutlicht werden.