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Sonderfragen iZm der umsatzsteuerlichen Behandlung von Arztleistungen

Rechnungswesen & SteuernGastbeitrag: Mag. Peter MayrRWP 2015/26RWP 2015, 106 Heft 4 v. 10.7.2015

Die unternehmerische Tätigkeit von Ärzten im Bereich der Humanmedizin ist von der Umsatzsteuer befreit. In diesem Zusammenhang ergeben sich in der Praxis wesentliche Abgrenzungsfragen, auf welche Leistungen die Umsatzsteuerbefreiung konkret anzuwenden ist. Der vorliegende Beitrag soll einen kurzen Überblick geben und Sonderthemen aufzeigen, welche konkreten Leistungen von der Steuerbefreiung umfasst sind und für welche Leistungen von Ärzten eine Versteuerung vorzunehmen ist.

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