Die unternehmerische Tätigkeit von Ärzten im Bereich der Humanmedizin ist von der Umsatzsteuer befreit. In diesem Zusammenhang ergeben sich in der Praxis wesentliche Abgrenzungsfragen, auf welche Leistungen die Umsatzsteuerbefreiung konkret anzuwenden ist. Der vorliegende Beitrag soll einen kurzen Überblick geben und Sonderthemen aufzeigen, welche konkreten Leistungen von der Steuerbefreiung umfasst sind und für welche Leistungen von Ärzten eine Versteuerung vorzunehmen ist.