Die gesetzlichen Vertreter eines Unternehmens haben bei Erstellung des Jahresabschlusses eine Einschätzung über die Fortführung des Unternehmens zu treffen. Wenn von einer Fortführung des Unternehmens nicht auszugehen ist, ist die Bilanz zu Liquidationswerten zu erstellen. Welche Pflichten entstehen jedoch, wenn die Fortführung des Unternehmens zwar geplant, durch das (vorübergehende?) Einstellen der operativen Tätigkeit aber zweifelhaft ist? Diese Frage soll anhand dieses Praxisfalls geklärt werden. Zudem geben wir einen Überblick über die Grundsätze von Going-Concern.