Der AFRAC-Entwurf einer Stellungnahme vom März 2014 regelt die Folgebewertung von Beteiligungen. Der Entwurf beschäftigt sich ua mit der Definition von Beteiligungen, Anhaltspunkten für eine wesentliche Veränderung des beizulegenden Werts und der Frage nach einer Bewertungsuntergrenze für Beteiligungen.