Beziehungen zu verbundenen Unternehmen unterscheiden sich oft, zB aufgrund der Gestaltungsmöglichkeiten von Verrechnungspreisen oder der Festsetzung von Konditionen für Kredite, von Beziehungen zu fremden Dritten. Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, deren Wert möglicherweise durch solche Verflechtungen beeinflusst wurde, sollen daher im Jahresabschluss gesondert ausgewiesen werden.