Erbringt ein Unternehmen Dienstleistungen an seine Kunden und sind die Leistungen zum Bilanzstichtag noch nicht an den Kunden verrechnet, stellt sich die Frage wie diese erbrachten Leistungen zu bilanzieren sind. Wo sind derartige Leistungen zu bilanzieren? Was ist dabei zu beachten? Wann darf der entsprechende Umsatz wie realisiert werden? Wie hat die Bewertung zu erfolgen? Dieser Beitrag geht auf diese Fragen ein und veranschaulicht die bilanzielle Behandlung anhand eines Beispiels.