Die Abgrenzung zwischen steuerlich nicht zulässigen Pauschalrückstellungen und abzugsfähigen pauschal ermittelten Einzelrückstellungen gestaltet sich in der Praxis schwierig. Die jüngste Entscheidung des UFS vom 14. 11. 2012 (RV/0817-L/09) zu diesem Thema sorgte für Überraschung, da der UFS - entgegen der Bestimmungen der Einkommensteuerrichtlinien - bei einem Einzelunternehmer, der aus seiner langjährigen Erfahrung heraus bei bestimmten Aufträgen jeweils 10 % der Auftragssumme rückgestellt hat, zuließ.