Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken ist mit bestimmten Ausnahmen grundsätzlich unecht von der Umsatzsteuer befreit, sodass zwar keine Umsatzsteuer aus den Umsätzen abgeführt werden muss, jedoch auch kein Vorsteuerabzug aus den Vorleistungen zusteht. Um in der Unternehmerkette die "Kostenneutralität" der Umsatzsteuer zu wahren, besteht die Möglichkeit, auf die Steuerbefreiung zu verzichten und zur Regelbesteuerung zu optieren. Dieses allgemeine Wahlrecht zur Regelbesteuerung wurde durch das Abgabenänderungsgesetz 2012 massiv eingeschränkt. Im folgenden Beitrag wird dargestellt, unter welchen Voraussetzungen die Option zur Regelbesteuerung weiterhin möglich ist und welche Praxisthemen sich daraus ergeben.