In der letzten Ausgabe (RWP 2012/37) wurde bereits erläutert, welche Maßnahmen im Rahmen der Bilanzierung zu treffen sind, wenn eine Kapitalgesellschaft buchmäßig überschuldet ist. In Teil I wurde insb auf die Erläuterungspflichten bei negativem Eigenkapital, die Fortbestehensprognose sowie die Patronatserklärung eingegangen. In dieser Ausgabe zeigen wir weitere Handlungsmöglichkeiten auf, die getroffen werden können, um das Eigenkapital zu erhöhen. Dabei behandeln wir den Gesellschafterzuschuss, den Forderungsverzicht sowie die Schuldübernahme.