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Umsatzsteuerliche Behandlung von Eintrittsgebühren zu Veranstaltungen ab 2012

Rechnungswesen & SteuernGastbeitrag: Mag. Peter MayrRWP 2012/5RWP 2012, 25 Heft 1 v. 23.1.2012

Grundsätzlich gilt für die Erbringung sonstiger Leistungen zwischen Unternehmern das sog "Empfängerortsprinzip". Diesbezüglich gibt es jedoch Ausnahmen, wie bspw sonstige Leistungen betreffend Eintrittsberechtigungen zu Veranstaltungen, die als eigenständige Norm geregelt sind. Der nachfolgende Beitrag behandelt die Rechtsvorschriften iZm § 3a Abs 11a UStG und deren Anwendungsbereich.

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