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Das Factoring bzw die Abtretung (Zession) von Forderungen

Rechnungswesen & SteuernRechnungswesen und SteuernRWP 2012/4RWP 2012, 21 Heft 1 v. 23.1.2012

Beim Factoring wird eine noch nicht fällige Kundenforderung von einem Unternehmer, welcher auch als Zedent bezeichnet wird, an einen Dritten (Finanzierungsinstitut), der auch Zessionar oder Factor genannt wird, übertragen. Durch diese vorzeitige Begleichung der offenen Forderungen verbessert sich für den Unternehmer die Liquiditätssituation. Der Factor übernimmt dabei eine (Zwischen-)Finanzierungs- und evtl auch eine Dienstleistungsfunktion (wie etwa die Führung der Debitorenbuchhaltung). In Abhängigkeit davon, ob das Ausfallsrisiko der Forderung auf den Factor übertragen wird, ist zwischen echtem und unechtem Factoring zu unterscheiden. Diese Unterscheidung ist grundlegend für die bilanzielle Darstellung.

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