Seit 2003 ist grundsätzlich auch eine Rechnungslegung auf elektronischem Wege zulässig. Aus ökonomischen und ökologischen Gründen erfreut sich eine Abrechnung ohne Papier auch in Österreich immer größerer Beliebtheit. Durch den Gesetzgeber sind jedoch strenge Anforderungen an eine elektronische Rechnungslegung gegeben, die bei Nichteinhaltung zum Verlust des Vorsteuerabzuges beim Leistungsempfänger führen können. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den Voraussetzungen für eine korrekte elektronische Rechnungslegung.