Eine Kapitalgesellschaft hat gemäß § 4 Abs 12 Z 3 EStG außerbilanzmäßig ein Evidenzkonto zu führen, welches der jährlichen Steuererklärung anzuschließen ist. Dieses "Konto" dient der Evidenzhaltung der geleisteten Einlagen. In der Praxis wird dies jedoch nicht immer geführt, zumal dieses vom Finanzamt nicht urgiert wird. Grund dafür ist, dass die Führung dieses "Kontos" im Interesse der Gesellschafter und nicht des Fiskus liegt. Dieser Beitrag beschäftigt sich daher mit den Hintergründen, warum dieses Konto geführt werden sollte und wie es am besten dargestellt werden kann.