Die Stellungnahme zur Bilanzierung von Genussrechten (KFS/RL 13) wurde vom Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision im Dezember 2010 überarbeitet. Die ursprüngliche Stellungnahme stammt aus dem Jahr 1997 und wurde im Wesentlichen um Regelungen betreffend Hybridkapital ergänzt. Durch die weitgehende Gestaltungsfreiheit bei Genussrechten ergeben sich bei der Bilanzierung diverse Fragestellungen:
Handelt es sich um Eigen- oder Fremdkapital?