Derivative Finanzinstrumente werden im UGB nur im Rahmen von Ausweisvorschriften explizit erwähnt. Die Bilanzierung und Bewertung von Derivaten ist dagegen nicht spezifisch geregelt, was in der Vergangenheit zu einem teils uneinheitlichen Vorgehen in der Praxis führte. Im September 2010 hat der Beirat für Rechnungslegung und Abschlussprüfung (AFRAC) zu diesem Thema eine umfangreiche Stellungnahme veröffentlicht, die Fragen im Zusammenhang mit Ansatz und Bewertung klärt. Dieser Beitrag informiert über die wesentlichen Inhalte.