Es ist gängige Praxis, dass Produktions- bzw Handelsunternehmen ihren Kunden ein - regelmäßig vertraglich vereinbartes - Umtauschrecht gewähren. Der Verkäufer der Waren verpflichtet sich dabei oftmals, dem Käufer innerhalb einer bestimmten Zeitspanne den Rechnungsbetrag der bestellten Waren gutzuschreiben. Im Zusammenhang mit der Bilanzierung solcher Retouren ergeben sich eine ganze Reihe von unternehmensrechtlichen und steuerlichen Fragen. Sind zum Bilanzstichtag angemeldete Retouren als Verbindlichkeiten oder Rückstellungen auszuweisen? Wie hat die Bewertung der Rückstellung zu erfolgen? Unter welchen Voraussetzungen sind rückgestellte Beträge (als Einzelrückstellung) steuerlich absetzbar? Welche Auswirkungen haben Warenretouren auf die Umsatzsteuer? Der vorliegende Beitrag beantwortet anhand eines konkreten Beispiels diese und weitere Fragestellungen.