Aufgrund Konzernschranke dürfen ab Veranlagung 2011 für Beteiligungserwerbe im Konzern anfallende Zinsen steuerlich nicht mehr abgesetzt werden
Aufgrund Konzernschranke dürfen ab Veranlagung 2011 für Beteiligungserwerbe im Konzern anfallende Zinsen steuerlich nicht mehr abgesetzt werden