Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind zu bilden, wenn am Bilanzstichtag der Wert einer Leistungsverpflichtung aus einem Vertragsverhältnis den Wert der (erhaltenen) Gegenleistung übersteigt und somit aus dem Geschäft ein Verlust droht. Doch wann genau liegt ein schwebendes Geschäft vor? Wie hat die Ermittlung des drohenden Verlustes zu erfolgen? Welche konkreten Leistungen sind bei der Bildung der Rückstellung einzubeziehen? Wie verhält es sich dabei im Steuerrecht? Der nachfolgende Beitrag gibt auf diese und weitere Fragen Antworten und stellt die genaue Vorgangsweise anhand eines Praxisfalles dar.