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Finanzergebnis - Ausweis von Aufwendungen und Erträgen in der Gewinn- und Verlustrechnung

Rechnungswesen & SteuernRWP 2010/32RWP 2010, 134 Heft 5 v. 8.9.2010

Die in § 231 UGB vorgeschriebene (Mindest-)Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung trennt - wenn auch nicht völlig exakt - die Erträge und Aufwendungen der Betriebssphäre von jenen, die dem Finanzbereich zuzuordnen sind. So spricht man von einem sogenannten Betriebsergebnis und Finanzergebnis iZm der Darstellung der einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung. Der nachfolgende Artikel gibt einen kompakten Überblick über die Inhalte der "Finanzerfolg-Ziffern" und erläutert anhand von prägnanten Kurzbeispielen die jeweilige Position.

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