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"Name und Anschrift" als korrektes Rechnungsmerkmal

Rechnungswesen & SteuernGastbeitrag: Mag. Peter MayrRWP 2010/31RWP 2010, 129 Heft 5 v. 8.9.2010

Das Umsatzsteuergesetz normiert streng formalistisch, welche Mindestbestandteile eine korrekte Rechnung haben muss. Da eine korrekte Rechnung in vielen Fällen Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, kommt der ordnungsgemäßen Rechnungsausstellung eine besondere Bedeutung zu.

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