Die in § 231 UGB vorgeschriebene (Mindest-)Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung trennt - wenn auch nicht völlig exakt - die Erträge und Aufwendungen der Betriebssphäre von jenen, die dem Finanzbereich zuzuordnen sind. So spricht man von einem sogenannten Betriebsergebnis und Finanzergebnis iZm der Darstellung der einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung. Der nachfolgende Artikel gibt einen kompakten Überblick über die Inhalte der "Finanzerfolg-Ziffern" und erläutert anhand von prägnanten Kurzbeispielen die jeweilige Position.