In den vergangenen Jahren waren die Ergebnisse vieler Unternehmen von der Finanz- und Wirtschaftskrise gezeichnet und manche mussten erstmalig einen Bilanzverlust ausweisen. Nun bessert sich für viele Unternehmen die Situation wieder und es können Gewinne erwirtschaftet werden. Um den Bilanzverlust aus der Bilanz zu eliminieren, besteht die Möglichkeit einer nominellen Kapitalherabsetzung. Dabei erfolgt die Kapitalherabsetzung unter Ausgleich mit einem ansonsten auszuweisenden Bilanzverlust. Wird eine Kapitalherabsetzung durchgeführt und es erfolgt tatsächlich eine Rückführung an die Gesellschafter, spricht man von einer ordentlichen Kapitalherabsetzung. Für derartige Kapitalherabsetzungen gibt es einige Vorschriften, die unbedingt eingehalten werden müssen. Nicht zuletzt da eine Verletzung der Vorschriften zu Haftungsproblemen führen kann.