Werden Güter ganz oder teilweise selbst erstellt (wie zB unfertige und fertige Erzeugnisse oder für den eigenen Betrieb erstellte Anlagen), dann tritt anstelle der Anschaffungskosten der Wertmaßstab der Herstellungskosten. Von einer Herstellung spricht man, wenn ein nach der Verkehrsauffassung neuer Gegenstand geschaffen wird, der sich durch eine andere Verkehrsgängigkeit auszeichnet. Während Anschaffungskosten relativ einfach zu bestimmen sind, bringt die Ermittlung der Herstellungskosten erhebliche Probleme mit sich, welche anhand des folgenden Beitrags (inklusive Beispiel) veranschaulicht werden.