In der Praxis gibt es Fallkonstellationen, bei denen Unternehmer Waren ins Ausland liefern, die zuvor noch im Auftrag des Abnehmers einer Lohnveredelung im Inland unterzogen werden sollen. Diesbezüglich stellt sich die Frage, inwieweit sowohl dem Lieferanten als auch dem Lohnveredeler eine Steuerbefreiung hinsichtlich seiner Leistung zusteht, wenn nach den rechtlichen Grundlagen jeweils ein (Original-)Ausfuhrnachweis vorliegen muss. Ebenso wird weiters der Fall beleuchtet, bei dem die Lohnveredelung im Auftrag des Abnehmers nicht im Inland, sondern im übrigen EU-Gemeinschaftsgebiet stattfindet und es anschließend von dort zu einer Ausfuhr ins Drittland kommt.