Zusammenfassung: In der Entscheidung war der Fall eines Tiroler Unternehmer zu bewerten, der über eine eingeschränkte freie Gewerbeberechtigung für das Immobilienpräsentatorengewerbe verfügte, die ihm die Durchführung von beauftragten Besichtigungen von Immobilien ohne Beratung und Vermittlung gestattete. Er betrieb unter der Domain www.immobilienwelt24.at eine Website, wo er als Immobilienmakler am Markt auftrat und seine Dienste anbot.
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