Zusammenfassung: Die Entscheidung befaßte sich mit einem Handelsunternehmen, das Prospekte durch die Post verteilte und auf seiner Website blickfangartig und groß hervorgehoben scheinbar ein Großteil aller Weihnachtsangebote zum halben Preis angeboten hatte. Vielmehr waren nur einzelne Produkte tatsächlich um 50% verbilligt.
Rechtsgrundlagen: § 1 UWG; § 2 Abs 1 Z 4 UWG

