Zusammenfassung: Eine Gewerbeausübung ohne Gewerbeberechtigung begründet eine Verwaltungsübertretung und eine sittenwidrige Wettbewerbshandlung.
Rechtsgrundlagen: § 366 GewO; § 1 UWG
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Zusammenfassung: Eine Gewerbeausübung ohne Gewerbeberechtigung begründet eine Verwaltungsübertretung und eine sittenwidrige Wettbewerbshandlung.
Rechtsgrundlagen: § 366 GewO; § 1 UWG
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