Zusammenfassung: Die unsachliche Herabsetzung einer Berufsgruppe in einem Werbespot ist als sittenwidrige Wettbewerbshandlung zu qualifizieren.
Rechtsgrundlagen: § 1 UWG
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Zusammenfassung: Die unsachliche Herabsetzung einer Berufsgruppe in einem Werbespot ist als sittenwidrige Wettbewerbshandlung zu qualifizieren.
Rechtsgrundlagen: § 1 UWG
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