Zusammenfassung: Die Vortäuschung einer 50%igen Preisreduktion steht mit dem wettbewerbsrechtlichen Irreführungsverbot nicht in Einklang.
Rechtsgrundlagen: § 33d Abs 1 UWG; § 1 UWG; § 2 UWG
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Zusammenfassung: Die Vortäuschung einer 50%igen Preisreduktion steht mit dem wettbewerbsrechtlichen Irreführungsverbot nicht in Einklang.
Rechtsgrundlagen: § 33d Abs 1 UWG; § 1 UWG; § 2 UWG
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