Zusammenfassung: Die Inaussichtstellung eines möglichen Erwerbs einer Autobahnvignette um 7,19 bei Einbau einer Windschutzscheibe ist als wettbewerbsverletzende Zugabenankündigung zu qualifizieren.
Rechtsgrundlagen: § 9a Abs 1 UWG
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Zusammenfassung: Die Inaussichtstellung eines möglichen Erwerbs einer Autobahnvignette um 7,19 bei Einbau einer Windschutzscheibe ist als wettbewerbsverletzende Zugabenankündigung zu qualifizieren.
Rechtsgrundlagen: § 9a Abs 1 UWG
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