Der OGH beschäftigte sich im Fall mit Tankstellen, an denen ein Bundesland Dieseltreibstoff zum Einkaufspreis an die Allgemeinheit abgegeben hatte. Dabei wurden Betriebszapfsäulen der Straßenbauämter (Straßenmeistereien) als öffentliche Billigtankstellen beworben und eingesetzt. Der OGH setzte sich u.a. mit der Frage des Marktzutritts der öffentlichen Hand auseinander und er ging dem Problem nach, ob im konkreten Fall auch Machtmittel missbräuchlich eingesetzt wurden.

