Zusammenfassung: Mit 1.1.2000 trat die KartG-Novelle 1999 in Karft. Die Autorin schreibt in ihrem Kommentar über die Wiederkehr des Verbots des Verkaufs unter dem Einstandspreis als kartellrechtlicher Mißbrauchstatbestand. Dabei geht sie näher auf die Punkte Verbotstatbestand, Adressat des Verbots, Voraussetzungen und Beweislast ein.
Rechtsgrundlagen: BGBl 1999 I 126; § 35 Abs 1 KartG; § 34 KartG

