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Ausschreibung legt Eignungsnachweise fest

VergaberechtJudikaturMMag. Dr. Stefan ZleptnigRPA (Index) 2014, 200 - 203 Heft 4 v. 1.8.2014

Normen: § 19 Abs 1 BVergG 2006; § 70 Abs 1 Z 4 BVergG 2006; § 75 Abs 6 BVergG 2006; § 76 BVergG 2006; § 129 Abs 1 BVergG 2006; § 32 Abs 1 Z 1 GewO 1994; § 99 GewO 1994

Schlagwörter:

Eignung; technische Leistungsfähigkeit; Nachweis der Eignung durch andere Unternehmer; verbundene Unternehmen; Referenzprojekte; Maßgeblichkeit der Ausschreibungsunterlagen; Ermessensspielraum des Auftraggebers; Gewerberecht; Nebenrechte; Vorarbeiten; Baumeister;

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