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Berichtigungen sind nicht das "Allheilmittel" für vergaberechtswidrige Ausschreibungen

VergaberechtJudikaturMag. Martina HarrerRPA (Index) 2014, 204 - 209 Heft 4 v. 1.8.2014

Normen: § 19 Abs 1 BVergG 2006; § 90 Abs 1 BVergG 2006; § 138 Abs 1 BVergG 2006; § 325 Abs 1 Z 2 BVergG 2006

Schlagwörter:

Ausschreibung; Berichtigung; Mengenangabe; Mengenänderungsklausel; Rahmenvereinbarung; zwingender Widerruf; Kalkulierbarkeit der Angebote; Gleichbehandlung der Bieter; Nichtigerklärung von Auftraggeberentscheidungen; Wesentlichkeit der Rechtswidrigkeit; Bieterkreis;

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