Zusammenfassung: Im vorliegenden Verfahren, an welchem der Autor dieses Beitrags beteiligt war, hatte das BVA zu beurteilen, ob die Vorgehensweise der Flughafen Wien AG als Sektorenauftraggeberin, die Verhandlungen nur mit dem erstgereihten Bieter geführt hatte, rechtmäßig war. Das BVA hob in der Entscheidung die Unterschiede zwischen öffentlichem und Sektorenbereich hervor. Weiters beschäftigte sich die Behörde mit den Auswirkungen einer Falschbezeichnung der angefochtenen Entscheidung im Nachprüfungsantrag. Am Ende des Beitrags finden sich praxisrelevante Hinweise.

