Im Rahmen seines Schlussantrags geht GA Pedro Cruz Villalón vertiefend dem Grundsatz der Irrelevanz bei Inhouse-Vergabeverfahren nach. Unter anderem widmet er sich dabei der Frage, welche Auswirkungen die Kontrolle über Dienststellen einer Körperschaft hat.
EuGH C-182/11; EuGH C-183/11

