Zusammenfassung: Vorliegend klärt die erkennende Instanz, ob ein Interessenkonflikt im Vergabeverfahren vorliegt, wenn ein und dieselbe Person sowohl Geschäftsführer der die Planungsunterlagen erstellenden Gesellschaft als auch der Gesellschaft ist, die ein Angebot in Bezug auf die örtliche Bauaufsicht legt.
Rechtsgrundlagen: § 9 GewO; § 39 GewO; § 333 GewO; § 914 ABGB; § 129 Abs 1 Z 7 BVergG; § 216 BVergG; § 219 BVergG; § 312 Abs 2 BVergG

