Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung hält das BVA deutlich fest, dass ein Bieter dann nicht einen Antrag auf Nichtigerklärung einer Zuschlagsentscheidung stellen kann, wenn diesem ohnehin "gültige" Angebote vorgehen. Wie wirkt sich der Wechsel des Auftraggebers im Vergabeverfahren in Bezug auf die Falschbezeichnung eines Antragstellers aus?

