§ 58 Abs 2 VwGG
In vorliegender Sache wendet sich der VwGH der Frage zu, ob der VwGH nach freier Überzeugung bei Gegenstandslosigkeit eines Verfahrens aufgrund des mittlerweile mangelnden Rechtsschutzbedürfnisses über den Zuspruch von Aufwandersatz entscheiden kann.

