Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht das BVA der Frage nach, ob der Auftraggeber von einem Bieter die Vorlage von Nachweisen verlangen kann, ohne dass es einer Aufforderung zur Verbesserung der Eigenerklärung bedarf.
Rechtsgrundlagen: § 70 Abs 3 BVergG
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