Zusammenfassung: In vorliegender Sache erhellt der VKS-Wien die Frage, ob im Falle der Insolvenz eines Subunternehmers dessen nachträglicher Austausch, wie im Falle der nachträglichen Namhaftmachung, unzulässig ist.
Rechtsgrundlagen: § 108 Abs 1 Z 2 BVergG

