Zusammenfassung: Vorliegender Entscheidung wohnt die Frage inne, ob nach einer ex-nunc Aufhebung eines Vertrages Restleistungen im Wege der Direktvergabe vergeben werden können. Ist eine Berufung auf den Auftragswert zulässig?
Rechtsgrundlagen: § 13 BVergG

