Zusammenfassung: In verfahrensgegenständlicher Sache erhebt sich die Frage, ob ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung in konkretem Fall zulässig ist.
Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 2 Z 2 BVergG
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Zusammenfassung: In verfahrensgegenständlicher Sache erhebt sich die Frage, ob ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung in konkretem Fall zulässig ist.
Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 2 Z 2 BVergG
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